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Willkür und Mauscheleien bei der Stadtverwaltung

Die IG "SicheRheJt-mit-Zukunft" will für unsere Stadt Rapperswil-Jona eine zukunftsgerichtete, moderne, kontrollierte, freiwillige und erstrebenswerte Sicherheitsorganisation. Willkür, Mauscheleien und Macht haben in einer modernen Milizorganisation nichts zu suchen!

Willkür und Mauscheleien bei der Stadtverwaltung

Abgänge und Suspendierungen von verdienten freiwilligen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr

In den letzten Jahren wurden immer wieder Angehörige der freiwilligen Feuerwehr der Stadt von Aufgaben oder Beförderungen ausgeschlossen, weil sie dem Kommandanten nicht genehm waren. Wurden Begründungen verlangt, wurden die Massnahmen sofort verschärft und es wurde mit Ausschluss gedroht oder dieser gar umgesetzt.

Ende 2017 wurde die Angehörigen der Seerettung, die im Jahr 2014 in die Feuerwehrstrukturen integriert worden waren, informiert, dass sie sich neu bewerben müssten. Dies nur, damit der Kommandant ihm unbeliebte und kritische Angehörige entlassen konnte, um sie durch neue, linientreue Leute zu ersetzen. Der Deckmantel? Es hätte Vorfälle gegen die Dienstvorschriften gegeben.

Immer wieder werden freiwillige Angehörige der Feuerwehr vom Dienst ausgeschlossen, ohne dass zuvor ein Gespräch stattfindet. Zum Beispiel, weil die Betroffenen nicht an über 80% aller Übungen teilgenommen hatten. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Teilnahme von über 50%, um die Feuerwehrpflicht zu erfüllen.

Die Vorgeschichte gipfelt vorläufig beim Sanitätszug

Im Januar 2020 forderte das Kommando vom Stab und der Aufsichtskommission (FSK) die Zustimmung zu Massnahmen gegen sechs langjährige, bestens ausgebildete und sehr aktive Angehörige. Diese sollten degradiert, von ihrer Funktionen enthoben und von der Ausbildung ausgeschlossen werden. Mit dem Hinweis, man hätte sie auch entlassen können, hätte aber darauf verzichtet. Die Massnahmen wurden den Betroffenen per Mail, begründungslos zugestellt. Auf Rückfragen zu den Gründen wollte das Kommando in einer ersten Runde nicht reagieren.

Ich denke Du weisst sehr gut was Dir vorgeworfen wird […]

Auszug eines Mails des Feuerwehrkommandanten an einen Betroffenen

In einer zweiten Runde wurde die Massnahmen als Folge eines zerstörten Vertrauensverhältnisses begründet, weil

  • ein Offizier mit einer eigens gegründeten Einzelfirma Erst-Hilfe Kurse für die Schulen der Stadt angeboten hat, die der Feuerwehrkommandant mit der Feuerwehr nicht mehr anbieten wollte,
  • drei Sanitätszugangehörige der Feuerwehr die Ausbildungen der Lehrpersonen und Betreuungspersonen der Stadt Rapperswil für diese Firma unterstützen,
  • ein ehemaliger Sanitätszugsangehöriger die Absicht hatte, solche Ausbildungen zu unterstützen und
  • ein Kompanie Kommandant, weil seine Frau solche Ausbildungen unterstützte.

In der Konsequenz trat der „beschuldigte“ Offizier sowie seine ebenfalls in der Feuerwehr tätige Frau per sofort aus der Feuerwehr aus. Interventionen bei der Feuerschutzkommission (FSK), dem Stab und dem Stadtpräsidenten blieben ergebnislos. Intervention und ein Vorschlag für Gespräche resp. eine Mediation der Beteiligten über die Ombudsstelle sowie über einen Rechtsanwalt wurden abgelehnt. Die Feuerschutzkommission verfügte die vom Kommandanten beantragten Massnahmen ohne je ein Gespräch mit den Beteiligten zu führen oder ihre Sicht abzuholen. Obwohl die Kommission festhält, dass den Beteiligten keine Verfehlung vorgeworfen werden könne, wurden disziplinarische Massnahmen wie Degradierung, Funktionsentzug, Strafmassnahmen und Verwarnungen verfügt.

Unrechtmässiges Vorgehen und Beschlagnahmung von persönlichem Material

Einziges Ergebnis der Interventionen durch die Ombudsstelle und den Rechtsanwalt war, dass die Beteiligten per Beschluss des Kommandos vom Dienst suspendiert wurden. Gleichzeitig wurde vom polizeilichen Assistenzdienst der Stadt (Unter dem Kommando des Feuerwehrkommandanten) die persönlichen Garderobenkästen geräumt und inkl. den persönlichen Sachen weggeschlossen. Dies alles ohne eine einzige Information an die Betroffenen.
Erst nach dem ein Mitglied seine Einsatzkleider bei einem Übungstermin nicht mehr vorgefunden hatte, wurde per Mail informiert:

Das Kommando legt fest, dass Ihr für diese Zeit dispensiert seid. […] Aus Sicherheitsgründen wurden Eure Kleiderkasten durch den Material- und Polizeidienst geräumt und das entsprechende Material unter Aufsicht verschlossen.

Mail vom Feuerwehrkommandanten an die Betroffenen

Interventionen des Rechtsanwalts, welchen die Beteiligten nun beauftragten, blieben ungehört. Auch die persönlichen Gegenstände sind nun schon seit 9 Monaten hinter Schloss und Riegel. Der Stadtpräsident argumentiert, dass die Massnahmen nur organisatorischer Natur sind und keine Strafen. Daher gebe es auch kein offizielles Disziplinarverfahren, für das die Feuerschutzkommission zuständig wäre.

Aufsichtskommission akzeptiert und stützt fehlerhaftes Vorgehen

Noch schwieriger wird die ganze Sache, da der betroffene Kompanie Kommandant selbst Mitglied der Aufsichtsbehörde und des Stabs ist und zu diesen Beschlüssen in den Ausstand treten musste. Informiert über die scheinbaren Verfehlungen oder die Unzufriedenheiten, wurde er im Vorfeld weder vom Kommandanten noch vom Stadtpräsidenten (Vorsitzender der FSK). Bei den Diskussionen über sich und seine Frau trat er in den Ausstand.

Die FSK beschlosss die Massnahmen trotz dem Hinweis des betroffenen Mitglieds, dass das Vorgehen gegen das geltende Feuerschutzgesetzt, die Verordnung zum Feuerschutzgesetz und das städtische Feuerschutzreglement verstösst. Entscheidend ist, dass die FSK als Disziplinarbehörde eine Untersuchung anordnen müsste und nicht einem Vorentscheid des Kommandanten und des Stabs folgen kann.

Ebenfalls muss bemängelt werden, dass eine Dispensierung – resp. in diesem Fall eine Suspendierung, da nur von einer Seite gewünscht – nur von der Feuerschutzkommission erfolgen kann (geltendes Reglement). Anzumerken ist, dass die Dispensation oder die Sicherstellung des persönlichen Materials nicht Teil der Verfügung ist.

Die nun laufende Beschwerde gegen das Vorgehen resp. gegen die Verfügung wird von Seiten des Stadtrats weiterhin ohne Anhörung der Beteiligten auf dem Schriftenweg abgehandelt. Die Stadt hat im Dezember nun auch einen Rechtsanwalt zugezogen.

Aufsichtskommission kommt ihren gesetzlichen Aufgaben nicht nach

Das am Verfahren beteilige FSK-Mitglied hat im Zuge der Beschwerde die Rechtslage analysiert und musste feststellen, dass die Feuerschutzkommission vielen vorgegebenen gesetzlichen Aufgaben nicht nachkommt.

So wird zum Bespiel der vorgeschriebene jährliche Bericht zur Tätigkeit der Feuerwehr nicht erstellt, die Tätigkeiten des Feuerschauers, des Feuerschutzbeamten und des Kaminfegers nicht überwacht, die weiteren Berichte nicht eingefordert und behandelt sowie die Beschaffungen nicht besprochen. Auch Budget und Investitionsbudget sind nur teilweise behandelt. Für das Geschäftsjahr 2021 wurde das Budget erst nach dem Druck des städtischen Budgethefts von der Kommission nochmals besprochen. Erstaunlich war, dass die Zahlen im Abstimmungsheft nicht mit den vorgelegten und besprochenen Totalsummen übereinstimmten. Noch erstaunlicher war, dass weder der Kommandant noch der Stadtpräsident wussten, warum und von wem die Zahlen geändert wurden.

Nach der Suspendierung resp. dem Austritt der Betroffenen wurde unter dem Vorwand Corona eine Reorganisation der Feuerwehr angegangen, damit betroffene Personen ihre Funktionen nicht mehr zurückerhalten können. Gemäss Feuerschutzreglement ist diese Reorganisation nur durch Änderung des Feuerschutzreglements möglich. Nach der Intervention des betroffenen FSK-Mitglieds wurden die Offiziere vom Kommandanten informiert, dass die neue Organisation nur ein Test bis Ende 2020 sei und mit dem neuen Feuerschutzreglement beantragt werden soll.

Stadtrat informiert Fachkommission nicht über relevante Geschäfte und Beschwerden

Womit wir bei der nächsten Mauschelei des Stadtrats angekommen sind. Auf den 1. Januar 2021 sollen das neue kantonale Feuerschutzgesetz und die Verordnung dazu in Kraft treten. Dies bedingt, dass das städtische Feuerschutzreglement überarbeitet werden muss. Gemäss Reglement eine Arbeit für die Feuerschutzkommission. Nur wurde die Aufsichtskommission nicht über das laufende Vernehmlassungsverfahren informiert und dokumentiert. Auch nicht über die Antwort des Stadtrats zur Vernehmlassung oder die vielen parallellaufenden Diskussionen und Begründungen zum Stützpunktkonzept der grossen Rettungsgeräte (Siehe Linth-Zeitung vom 14.11.2020). Da stellt sich die Frage, warum eine Fachkommission existiert, wenn sie die Fachfragen weder bekommt, noch diskutiert, noch eine Meinung kundtun kann.

Ebenso wenig wird die Feuerschutzkommission über Beschwerden bei der Ombudsstelle gegenüber Vorkommnissen in der Feuerwehr informiert. Alle diese Geschäfte werden vom Stadtpräsident und dem Stadtrat in Eigenregie bearbeitet und nicht kommuniziert.

Spannenderweise ist aber die FSK neben der GPK die einzige städtische Kommission, die bis heute wirkliche gesetzliche und reglementarische Aufgaben hatte. Diese wurden in der Vergangenheit grösstenteils nicht erfüllt, da bei keinem Mitglied bekannt.

Im Nachhinein kann selbstkritisch die Frage gestellt werden, ob Mitglieder der Feuerwehr in der eigenen Aufsichtskommission sein sollten und ob der Kommandant in einer Aufsichts- und Fachkommission ein Stimmrecht haben sollte und sich so selbst kontrolliert und beauftragt.

Totalrevision Feuerschutzreglement

Das vom Feuerwehrkommando im Entwurf überarbeitet und der FSK vorgelegte „total“ revidierte Feuerschutzreglement gleicht einem unausgegorenen Werk. Eine Totalrevision ist weit übertrieben. Wurden doch die meisten alten Zöpfe übernommen, eine Abstimmung mit den übergeordneten Gesetzen und der Verordnung kaum umgesetzt und die Aufgaben der Feuerschutzkommission massiv eingeschränkt. Verschärft durch neue einschränkende Regelungen bezüglich Degradierung, Nebenerwerb resp. Tätigkeiten ausserhalb der Feuerwehr oder eine Alterslimite für die raren freiwilligen Feuerwehrleute zeigt keine fachliche oder politische Weitsicht. Natürlich soll auch die neue Organisation nun festgeschrieben werden, bei der dann die aktuell unbequemen Personen eliminiert sind.

Dass die Feuerschutzkommission von 6 auf 8 Personen vergrössert werden soll, bringt nichts. Da die Kommission nur noch ca. drei wirkliche Aufgaben hat, können weder 6 noch 8 Mitglieder etwas bewirken. Scheinbar will der Stadtrat eine zahnlose Kommission bilden, die der selbstherrlichen und machtzentrierten Führung der Feuerwehr nicht in die Quere kommen kann.

Für Tätigkeiten ausserhalb der Feuerwehr, die einen engen Bezug zur Feuerwehr aufweisen, weil sie beispielsweise auf Wissen basieren, das in der Feuerwehr unter zeitlichem und finanziellem Aufwand angeeignet wurde, gilt eine Meldepflicht an das Kommando.

Neues Feuerschutzreglement Art. 20 Ziffer 3

Es ist schon erstaunlich, dass erworbenes Wissen in der Feuerwehr nicht ohne Information angewendet werden darf. Man stelle sich vor, dass man den Feuerlöscher bei einem Brand in der Firma nicht ohne Nachfragen einsetzen darf! Oder eine bewusstlose Person nicht ohne Nachfragen beim Kommando reanimieren darf! Für eine Milizorganisation, die stark auf die Bereitschaft von Arbeitgebern für die sofortige Freistellung eines Mitarbeitenden bei einem Einsatz angewiesen ist und die Feuerwehr das fachliche Wissen ihrer Angehörigen benötigt (zum Beispiel Dachdecker, Zimmermann, Elektroinstallateur), ist das unwürdig.

Unsere Forderungen

  • Mobbing und Willkür in der Stadtverwaltung muss sofort Einhalt geboten werden
  • Einbezug der politischen Ortsparteien und unabhängigen Fachpersonen bei der Überarbeitung des neuen städtischen Feuerschutzreglements
  • Besetzung einer unabhängigen, weitsichtigen und gesetzeskonformen Kommission
  • Es muss eine Zukunft für eine attraktive, moderne und menschliche freiwillige Feuerwehr ermöglicht werden, die nicht im Ereignis- und Befehlsmodus verharrt, sondern motiviert und bewegt.