Stadtrat schweigt weiter, Feuerschutzkommission krebst zurück und will die Rekurrierenden nun «administrativ» aus der Feuerwehr entlassen

Noch keine Antwort vom Stadtrat auf offenen Brief
Unser eingeschriebener Brief vom 3. Juni an den Stadtrat bleibt bis heute unbeantwortet. Aufgrund der Ferienpause der Stadtratssitzungen muss angenommen werden, dass vor Mitte August keine Rückmeldung erfolgt. Die IG nimmt das mit sehr grossem Bedauern zu Kenntnis. Seit über einem Jahr müssen die Rekurrierenden nun mit kurzen Fristen Eingaben und Stellungnahmen zuhanden des Stadtrates einreichen. Antworten oder Entscheide bleiben aus. Es scheint, als ob diese Rekursinstanz nicht existiert und ihre Aufgaben dazu nicht wahrnimmt. Mindestens eine Eingangsbestätigung unseres Briefes hätten wir innerhalb von fünf Wochen erwartet.
Feuerschutzkommission krebst zurück und widerruft alle Beschlüsse
Anstelle des Stadtrates entschied die Feuerschutzkommission erneut. Die entscheidende Verfügung vom 10. März 2020 wird widerrufen. Wie Stadtpräsident Martin Stöckling als Vorsitzender der Kommission schreibt, wurde die Sachlage mit der neuen Feuerschutzkommission – zwei der fünf Mitglieder wurden Anfangs Jahr ersetzt – nochmals diskutiert. Und siehe da, nach 15 Monaten kommt man zum Schluss, dass die verfügten Massnahmen nicht tragbar sind und aufgehoben werden. Somit obsiegen die Rekurrierenden auf der ganzen Linie. Die etwas wirren Erwägungen sind schwer nachvollziehbar – mindestens für normale Bürger wie wir – und aus unserer Sicht auch etwas tendenziös dargestellt.
Rekurrierende werden aus der Feuerwehr administrativ entlassen
Da ohne Beschlüsse auch keine «Massnahmen» umgesetzt werden können, suchten die findigen Köpfe der Stadtverwaltung andere Gründe, um die unbeliebten Rekurrierenden aus der Feuerwehr zu entfernen. Da drei der vier Rekurrierenden schon älter als 50. Jahre sind, sei die Feuerwehrpflicht bei diesen erfüllt. Da kein Bedarf für diese drei da sei, werden diese auf Ende 2021 administrativ entlassen. Beim Vierten wurden gesundheitliche Gründe als Entlassungsgrund angegeben. Es gebe keine gesetzliche Grundlage, dass man einen Anspruch auf eine längere freiwillige Einteilung habe, schreibt die Feuerschutzkommission (FSK). Scheinbar verkannt hier die FSK, dass die Dienstpflicht gemäss geltendem Reglement 15 Dienstjahre zwischen dem 20. und 50. Altersjahr umfasst. Da müssten sehr viele Angehörige bezüglich einer Entlassung überprüft werden, insbesondere auch im Kommando und Stab. Weiter wird begründet, dass die Entlassung ebenfalls mit der neuen Organisation der Feuerwehr zu tun hat. Durch die Neuorganisation sei kein Bedarf mehr für die Vier vorhanden. Liest man die Beschlüsse der Neuorganisation, die notabene aufgrund des Rekurses zum Feuerwehreglement (noch) nicht rechtsgültig sind, erkennt man, dass bei drei der vier Rekurrierenden keine organisatorische Veränderung erfolgte. Die Neuorganisation betrifft nur die beiden Einsatzkompanien, die durch vier Einsatzzüge abgelöst wurden. Dadurch wurden die beiden Positionen der Kompaniekommandanten gestrichen. Einer davon war Peter Hunziker, einer der Rekurrenten.
Ob die Aufhebung dieser Positionen im Sommer 2020 ein Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren hat?
Wehrt man sich, wird man entlassen
Als weitere Argumentation zur Entlassung wird die Aufschaltung der Webseite der IG SicheRheJt-mit-Zukunft und die mediale Berichterstattung aufgeführt. Dadurch sei eine direkte Konfliktregelung und eine Zusammenarbeit in einer Gefahrengemeinschaft aus Sicht der FSK nicht mehr möglich. Die IG versteht, dass die Berichterstattungen und die Webseite zu einem negativen Image für die Feuerwehr führen kann. Dies ist für die vielen aktiven, top motivierten freiwilligen, Feuerwehrleute keine schöne Sache und wird ihrem tollen Einsatz nicht gerecht. Gerade jetzt, in der aktuellen Hochwassersituation, müssen viele Einsatzstunden neben der täglichen Arbeit geleistet werden. Da sollte die Arbeit geschätzt und gelobt werden. Auch die vier Rekurrierenden haben jahrelange resp. jahrzehntelang Einsätze geleistet. Die zu Unrecht verhängten willkürlichen Massnahmen und eine vom Kommando angeordnete unnötige Dispensierung führte zu einer sehr schwierigen Situation. Neun Monate versuchten die Betroffenen über alle möglichen Wege eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, bewusst ohne öffentlich zu kommunizieren. Erst nach dem die Stadt mit der Auflage eines nicht akzeptierbaren Feuerschutzreglements in die Öffentlichkeit ging, mussten die Betroffenen den Weg einer öffentlichen und medialen Berichterstattung gehen. Die Notwendigkeit wird aus dem Blickwinkel des fünften Beteiligten klar. Dieser akzeptierte seine Massnahmen und verzichtete einen Rekurs einzulegen. Sein Garderobenkasten wurde weder geräumt noch wurde er dispensiert. Scheinbar kann die Feuerwehrführung mit ihm uneingeschränkt weiterarbeiten, obwohl auch ihm ein völlig zerstörtes Vertrauensverhältnis zugeschrieben wurde. Von der Aufhebung der verfügten Massnahmen wird er nun nicht profitieren können, da seine rechtskräftig sind. Das zeigt, wehrt man sich nicht, werden die Massnahmen ohne Skrupel umgesetzt. Wehrt man sich, wird den Betroffenen wegen der Gegenwehr den Strick gedreht.
Sollbestand nicht erreicht, trotzdem kein Bedarf
Ende 2020 legte das Kommando mit der neuen Organisation einen neuen Sollbestand fest. Pro Einsatzzug wurden 26 Personen als Sollbestand beantragt und von der FSK bewilligt. Diese Anzahl kann im Moment nicht erreicht werden. Trotzdem scheint es der Feuerwehrführung egal zu sein, vier aktive und bestens ausgebildete Personen administrativ zu entlassen, wie es im Beschluss genannt wird. Gemäss der FSK müssen Angehörige der Feuerwehr nach Ende ihrer Dienstpflicht einen Antrag für einen weiteren Verbleib stellen. Wir fragen uns, ob das die Mitglieder des Oldie-Zugs – alle über 50 Jahre alt und mit mehr als 15 Dienstjahren inkl. Stadtrat Ueli Dobler – ebenfalls machen müssen und ob alle anderen Personen, die entweder älter als 50 Jahre sind oder schon mehr als 15 Dienstjahre geleistet haben, einzeln von der Feuerschutzkommission beurteilt werden. Aus der uns vorgelegten Begründung muss geschlossen werden, dass diese Usanz neu gilt und nun auch umgesetzt werden muss. Die Feuerwehrführung wollte schon im neuen Feuerschutzreglement eine Regulierung, in dem das maximale Alter für Angehörige der Feuerwehr auf 50 Jahre festgelegt wird, mit Ausnahme von städtischen Mitarbeitenden, Feuerwehrinstruktor*innen oder den vom Kommando erlesenen Oldie-Zugsmitgliedern. Durch das Referendum wurde diese Definition zurückgewiesen. Auch von den mitarbeitenden politischen Parteien wurde diese diskriminierende Restriktion als nicht tragfähig eingestuft.
Politische und personelle Konsequenzen nötig
Für uns ist klar, nach diesem Desaster braucht es in Rapperswil-Jona eine politische Aufarbeitung und personelle Konsequenzen in der Feuerwehrführung, wenn die Ausgangssituation nicht mehr möglich ist. Stadtpräsident Martin Stöckling kann mit diesem Schachzug in einer ersten Phase einen brenzligen Entscheid des Stadtrats umgehen und einen Weiterzug an den Kanton verhindern. Der Widerruf zeigt, dass die vom Kommando, Stab und FSK beschlossenen Massnahmen sachlich nicht nachvollziehbar und rechtlich nicht haltbar sind. Die nun angekündigte administrative Entlassung der Rekurrierenden ist nicht akzeptierbar. Falls eine Zusammenarbeit aus Sicht der Feuerwehrführung mit den Rekurrenten nicht möglich ist, muss über personelle Konsequenzen auf Führungsstufe nachgedacht werden, die durch willkürliche Massnahmen und eine unrechtmässige Dispensierung zu diesem Desaster geführt hat.
Feuerschutzreglement überarbeitet
Zusammen mit den Parteien wurde das vom Referendum blockierte Feuerschutzreglement überarbeitet. Nach zähen und indirekten Verhandlungen stellen wir fest, dass unsere Argumente greifen und sich die Feuerschutzkommission zu einer stimmigeren und besser abgestimmten Version durchringen konnte. Das weitere Vorgehen soll im August zwischen Vertretern der Parteien, der IG und der Stadt besprochen werden. Ob es zu der verlangten Abstimmung kommt oder ein anderer Weg möglich ist, wird sich weisen.