Wie geht es weiter mit dem Referendum zur Totalrevision des Feuerschutzreglements?

Wann wird abgestimmt?
Wir berichteten über die Einreichung der 1’289 gültigen Unterschriften, die wir am 12. Februar der Stadtverwaltung überreicht haben. Am 26. März wurde die IG SicheRheJt-mit-Zukunft vom Stadtrat über das Zustandekommen des Referendums offiziell informiert. Das Resultat wurde am 1. April 2021 in den offiziellen Printmedien publiziert.
Seit dieser Kommunikation wurde die IG SicheRheJt-mit-Zukunft von der Stadtverwaltung oder vom Stadtrat nicht mehr kontaktiert. Über Ortsparteien wurde informiert, dass die Stadtverwaltung direkte Gespräche mit dem Referendumskomitee nicht wünscht. Gemäss Stadtpräsident Stöckling könne ein «Gegenvorschlag» zur Vorlage vom Komitee und den Parteien erarbeitet werden. Wir fragen uns: Kann man so eine einvernehmliche Lösung erarbeiten? Kann so das Vertrauen zwischen Stadtverwaltung und Bevölkerung verbessert werden?
Kann man so eine einvernehmliche Lösung erarbeiten? Kann so das Vertrauen zwischen Stadtverwaltung und Bevölkerung verbessert werden?
Vorschlag mit Unterstützung von Ortsparteien erarbeitet
Unter der Initiative eines Vertreters der CVP, einem Vertreter der GLP, zwei Vertreter der SP und zwei Mitglieder der IG SicheRheJt-mit-Zukunft wurde ein Vorschlag für Anpassungen am aufgelegten Feuerschutzreglement in einer intensiven Diskussion erarbeitet. Dieser Vorschlag wurden durch den Vertreter der CVP dem Kommandanten Roland Meier und Martin Stöckling erläutert und überreicht. Dem Referendumskomitee wurde eine angepasste Version aus Sicht der Stadtverwaltung über die Parteien zugestellt. Leider entspricht auch diese Version nicht einer akzeptierbaren Fassung. Zwar wurden einige Korrekturen und Vorschläge eingearbeitet, aber die durchgängige Umsetzung missglückte.
Wir müssen dazu feststellen, dass die Stadtverwaltung scheinbar nicht in der Lage ist, ein qualitativ stimmiges Reglement zu erstellen.
Weiterhin fehlt das Verständnis zwischen den kantonalen gesetzlichen Vorgaben, der Verordnung und dem Reglement eine passende Abstimmung zu finden. Wir sind erstaunt, dass in der Stadtverwaltung diese Kompetenz scheinbar nicht vorhanden ist und wir Bürger nun die Arbeit tun sollen.
Weiterhin soll die Nullpromille Vorschrift bei Alkohol belassen werden
Wirklich stossende Punkte, die angepasst werden müssen, wurden von der Stadtverwaltung bis jetzt nicht akzeptiert. So wird an der Formulierung der Nullpromille bei Alkohol, Betäubungsmitteln und schweren Schmerzmitteln festgehalten. Wir wissen und können es bezeugen, dass sich das Kommando (Kommandant und Vizekommandant) auch dieses Jahr nicht an diese selbst auferlegten Vorgaben hält. So wurde an einer dienstlichen Besprechung Alkohol konsumiert und die Rückreise mit einem Feuerwehrfahrzeug unter Einfluss von Alkohol angetreten. Eine solche Haltung der Vorgesetzten ist für uns nicht akzeptabel und widerspricht den eigenen geschriebenen Regeln, die nur durch unser Referendum bis jetzt nicht gültig sind.
Mit 50. Jahre wird man ausgeschlossen
Ebenso soll die Altersgrenze von 50 Jahren umgesetzt werden. Ausgenomen davon sind nur die Angestellten der Stadt (wie zum Beispiel der 57-jährige Kommandant, Materialwarte usw.), die Instruktoren und die vom Kommandanten handausgelesenen Oldiezugs-Mitglieder. Diese Regelung bedeutet, dass einige Feuerwehrangehörige in Mannschaft und Kader nach Inkrafttreten des Reglements sofort austreten müssen! Wir sind überzeugt das diese Regelungen für eine Milizorganisation nichts taugen und auch keinen Mehrwert bringen.
Liebe Feuerwehrkamerad*innen, nun ist es an der Zeit, dass ihr euch ein genaues Bild über die vorgesehenen Vorgaben macht und eure Rückmeldungen dazu einbringt.
Wir sind schweizweit die einzige Milizorganisation, die sich solchen Restriktionen unterziehen würde. Ob dadurch die Rekrutierten von Neumitgliedern verbessert werden kann?
Liebe Stadträte, wir haben über die Parteien den Verantwortlichen zurückgemeldet, dass nach einer weiteren Überarbeitungsrunde eine externe Expertise beim Kanton eingeholt werden sollte. Wir sind ebenfalls davon überzeugt, dass direkte Gespräche zwischen dem Referendumskomitee und der Stadtverwaltung notwendig sind, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Ebenfalls sollte das weitere Vorgehen über die von fast 1’300 Bürgerinnen und Bürgern verlangte Abstimmung zusammen diskutiert werden.
Wie werden zusätzliche Dienstleistungen finanziert?
Bis jetzt weder gelöst noch von der Stadtverwaltung thematisiert ist die Finanzierung der zusätzlichen Aufgaben der Feuerwehr. So liest man im Feuerschutzgesetz Artikel 36, dass die Feuerwehrersatzabgabe für Aufgaben nach diesem Gesetz verwendet werden müsse. Die Wasserrettung, ein Oldiezug sowie weitere vorgesehene resp. bestehende Einheiten sind im Gesetz aber nicht erwähnt, resp. werden als weitere kostenpflichtige Dienstleistungen geführt. Wie diese Finanzierung sichergestellt ist, kann aus dem Reglement bis heute nicht erkannt werden. Aus eigener Mitarbeit in der Feuerschutzkommission weiss Peter Hunziker, dass bis heute alle Dienstleistungen, die nicht verrechnet werden, über die Feuerwehrersatzabgabe finanziert werden.
Eine Regelung ist aus unserer Sicht daher zwingend.